Hallo,
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat Räume zur Verfügung stellen. Über die Aufteilung der Räume entscheidet der Betriebsrat per Mehrheitsbeschluss. Die Minderheit im Gremium muss sich fügen. Sie kann keinen größeren Raum vom Arbeitgeber verlangen - so das LAG Hessen: https://www.bund-verlag.de/bet…-Fraktion-im-Betriebsrat~
Viele Grüße,
Sascha