Hallo,
weigert sich der Arbeitgeber, eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten abzuschließen, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Mitbestimmung unterliegen bei mobiler Arbeit besonders Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, der Arbeitszeit und der Arbeitsstätte – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern: https://www.bund-verlag.de/bet…mobile-Arbeit-zustaendig~
Viele Grüße,,
Sascha