Betriebsrat will keine JAV im Betrieb

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  • Hallo Zusammen,



    Folgendes Problem. Auch nach mehreren nachfragen, will unser Betriebsrat keine JAV haben. Sie sehen dafür keine Notwendigkeit.Wir erfüllen alle Voraussetzungen um eine JAV zu gründen. Ich habe mich auch schon ausgiebig im Internet erkundigt, leider finde ich keine perfekten Argumente um den Betriebsrat zu überzeugen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Wenn ihr Gesetzte oder Argumente habt bitte schreiben, wenn möglich mit Quellen damit ich selber noch einmal nachlesen kann. Danke :)

  • Liebes
    Forums-Mitglied,



    schön, dass Du
    Dich für die Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in Deinem
    Betrieb interessierst und Engagement zeigst!



    Nach § 60
    BetrVG
    kann eine JAV in Betrieben gewählt werden, in denen



    -
    mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr
    noch nicht vollendet haben



    -
    oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das
    25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.



    -




    Außerdem muss
    es bereits einen Betriebsrat geben.



    All diese
    Voraussetzungen sind Deinen Angaben nach erfüllt. Damit steht der Gründung
    einer JAV nichts mehr im Wege!



    Insbesondere
    musst Du weder Deinen Arbeitgeber noch den Betriebsrat von der Notwendigkeit
    einer JAV-Gründung überzeugen. Keiner von beiden darf und kann die Bildung der
    JAV verhindern!



    Die Einleitung
    und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Betriebsrates. Bleibt der Betriebsrat
    untätig, obwohl die Voraussetzungen für die Bildung einer JAV vorliegen,
    verletzt er seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten in erheblicher
    Weise.



    Wenn der
    Betriebsrat nicht tätig wird, kann die Bestellung des Wahlvorstandes auch durch
    das Arbeitsgericht vorgenommen werden. Einen Antrag auf gerichtliche Bestellung
    können hierbei eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei zum
    Betriebsrat wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebes oder drei jugendliche
    Arbeitnehmer stellen.



    Hierzu muss es
    allerdings nicht kommen! Besser ist es, den Betriebsrat von den Vorteilen der
    JAV zu überzeugen und so von Anfang an eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu
    fördern.



    Für den
    Betriebsrat und das Unternehmen hat die JAV schließlich viele Vorteile:



    Die JAV kann
    sich für die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden einsetzen und diesen
    eine Stimme geben. Im Hinblick auf die Gestaltung der Ausbildung kommt ihr eine
    nicht unerhebliche Rolle zu. Der Betriebsrat kann auf die Hilfe der JAV sogar
    angewiesen sein, da diese in der Regel enger mit den Jugendlichen und
    Auszubildenden zusammenarbeitet und deren Situation besser einschätzen und
    nachvollziehen kann.



    Weitere
    Informationen rund um die Gründung der JAV findest Du zum Beispiel hier:



    https://www.poko.de/Betriebsra…det-und-wer-initiiert-das





    Wir wünschen
    Dir viel Erfolg!

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