Kurzarbeit - Zeitliche Verteilung der Arbeitszeit und Urlaubsanspruch

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  • Hallo liebe Forengemeinde!


    Ich bitte um Hilfe beim Thema Kurzarbeit und Verteilung der Arbeitszeit bzw. Urlaubsanspruch. Der AG hat in Zusammenarbeit mit dem BR eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit (keine Kurzarbeit 100) erstellt. In dieser heißt es zur Lage der Arbeitszeit:


    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird auch während der Kurzarbeitsphase zwischen Montag und Freitag erbracht. Bei Teilzeitmitarbeitern gilt weiterhin die arbeitsvertraglich geregelte Lage der Arbeitszeit.



    Kann die Arbeitszeit für Vollzeit-MA nun (Sinnhaftigkeit in der jeweiligen Abteilung vorausgesetzt) neu verteilt werden? Kann ein MA der nun nur noch 20 Stunden statt 40 arbeitet diese auch auf 2,5 Tage ableisten? Oder muss er jeden Tag 4 Stunden kommen? Eine Vorgabe der Geschäftsführung hierzu gibt es bis dato nicht, der Betrieb arbeitet nicht im Schichtsystem.


    Mal angenommen, der MA würde in Absprache mit dem Abteilungsleiter seine neue, reduzierte Arbeitszeit nun auf Mo-Mi statt wie bisher Mo-Fr aufteilen. Müsste er dann für den freien Do und Fr. Urlaub nehmen? Dürfte er überhaupt nach Erfüllen der neuen wöchentlichen Arbeitszeit noch Urlaub in der selben Woche nehmen? Die Pflicht-AZ ist ja abgeleistet, Überstunden dürfen nicht gemacht werden.


    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, zwei BR-Seminare und viel Nachlesen haben mir in der Frage leider noch nichts gebracht, Vielen Dank schon mal!

  • Hallo,
    in diesem Fall ist man wohl auf den Goodwill des Arbeitgebers angewiesen. Wenn keine betrieblichen Abläufe gestört werden, dann sollte eigentlich nichts dagegen sprechen.
    Ausfalltage sind von der Kurzarbeit abgedeckt. Dazu muss man keinen Urlaub nehmen.


    MfG


    Horst

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