Hallo,
erhält der Betriebsrat von einem Schulungsanbieter Geschenke oder Zugaben wie Tablet-PCs, kann er diese nicht ohne weiteres behalten. Die Sachmittel müssen für die Erledigung von Betriebsaufgaben erforderlich sein.:_ https://www.bund-verlag.de/bet…pruch-auf-Werbegeschenke~
MfG
Horst