Mitbestimmung des Betriebsrats bei einzelner Mitarbeiterkontrolle

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  • Hallo Zusammen,


    unser Betriebsrat besteht erst seit dem 01.07.2019. Wir sind aktuell hauptsächlich noch dabei uns zu organisieren und schulen zu lassen.


    Aber wie es der Zufall will, kommt es natürlich gleich ganz dick.


    Wir haben jetzt den Sachverhalt, dass bei einem Mitarbeiter während seinem Urlaub die Arbeit vom Arbeitgeber stichprobenartig kontrolliert wurde. Hierbei sind Unstimmigkeiten aufgetreten.
    Man hat dem Kollegen jetzt eine Woche Zeit gegeben, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. In dieser Zeit ist der Kollege freigestellt. Allerdings wird ihm bis dahin von der Geschäftsführung der Zutritt zum Gebäude untersagt (kein Hausverbot). Auch von Außen (per Remote) sind ihm alle Zugriffe gesperrt worden.


    Jetzt zu meinen Fragen:


    1. Darf der Arbeitgeber die stichprobenartigen Kontrollen im System ohne Zustimmung des Betriebsrats machen?
    2. Ist das komplette Aussperren aus der Firma auch korrekt? Mit stellt sich hier nämlich die Frage, wie soll der Kollege eine Stellungnahme erfassen, wenn er nicht mal die Möglichkeit hat, zu prüfen, was er in dieser Zeit gemacht hat?!


    Ich vermute, dass diese Freistellung in einer Kündigung enden wird und ich befürchte, dass der Kollege hier auch vor das Arbeitsgericht gehen wird.
    Aus diesem Grund möchte ich wirklich nichts falsch machen. Hat hier schon jemand Erfahrungen?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

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