Gesamt Jugend- und Auszubildendenversammlung

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  • Hallo zusammen,
    wir planen schon etwas länger eine Gesamt Jugend- und Auszubildendenversammlung (also eine Versammlung an einem Standort, aller Auszubildenden in Deutschland unseres Betriebes)
    Laut §71 BetrVG können wir ja eine Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen. Die Vorrausetzungen für die Anwendung dieses Paragraphen sind aktuell auch bei uns gegeben.
    Für mein Verständnis gilt das aber nur für den jeweiligen Standort.
    Kann sich hier die GESAMT-JAV auch drauf berufen oder gibt es noch weitere Paragraphen in diesem Fall?
    Danke schon mal im Voraus.

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