Wir haben eine Information (keine Anhörung) für einen Leiharbeiter bekommen. Der Entleiher ist Betrieb A, welcher zum gleichen Konzern wie Betrieb B gehört. Sowohl Betrieb A als auch Betrieb B arbeiten im Bereich Softwareerstellung, womit ich sagen will, dass Betrieb A nicht eine Leiharbeitsfirma ist.
Weiß jemand, ob das unter das AÜG fällt? Muss Betrieb A eine Verleiherlaubnis haben und muss es zwischen A und B einen Überlassungsvertrag geben? Gelten bei Verleihe im gleichen Konzern auch die Fristen von 18 Monaten (§1 Abs. 1b AÜG)? Müsste nicht in jedem Fall eine Anhörung erfolgen?
Danke für Antworten von Leuten, die davon Ahnung haben.