Hallo,
hier ein interessantes Urteil des LAG Hessen zur Frage, ob der Freistellungsanspruch auch noch nach der Auflösung des Betriebsrates weiter fortbesteht: https://www.bund-verlag.de/bet…h-nach-Ende-der-Amtszeit~
Viele Grüße,
Jost
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!