Hallo an Alle,
bei uns im Betrieb wird die Ausbildungsvergütung verkürzt, wenn ein Azubi z. B. zu spät kommt. (Bsp. 1 min zu spät werden 18 cent abgezogen)
Ich weiss nun durch das letzte Seminar, dass dies unzulässig ist. Jedoch fehlt mein ein Paragraph um dies "zu belegen". Könnt Ihr mir helfen?
Der §17 BBiG ist da leider etwas schwammig, dort steht zwar das mit der Ausbildungsvergütung, aber nicht direkt, dass diese nicht gekürzt werden darf.
Danke für eure Hilfe.