Ausbildungsvergütung wird gekürzt

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo an Alle,


    bei uns im Betrieb wird die Ausbildungsvergütung verkürzt, wenn ein Azubi z. B. zu spät kommt. (Bsp. 1 min zu spät werden 18 cent abgezogen)


    Ich weiss nun durch das letzte Seminar, dass dies unzulässig ist. Jedoch fehlt mein ein Paragraph um dies "zu belegen". Könnt Ihr mir helfen?


    Der §17 BBiG ist da leider etwas schwammig, dort steht zwar das mit der Ausbildungsvergütung, aber nicht direkt, dass diese nicht gekürzt werden darf.


    Danke für eure Hilfe. :D



  • Hallo Svenja1208, das ist eine spannende Frage. Wahrscheinlich kann man diese, ohne weitere Informationen zum Einzelfall gar nicht so einfach beantworten. Der § 19 BBiG regelt, wann die Vergütung fortzuzahlen ist, nämlich u.a. dann, wenn Azubis „aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen“ (ähnlich dem § 616 BGB im Arbeitsrecht). Vielleicht meinen Sie diesen Paragrafen? Auf jeden Fall können wir aber gerne dazu einmal telefonieren, wenn Sie bei Poko die Beratungshotline anrufen mögen? 0251-13501350. Gerne kann ich zu der Thematik auch einen Kontakt zu einem Fachanwalt herstellen. Herzliche Grüße Sybille Wasmund, Poko Institut OHG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!