Übernahme aber nur befristet

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  • Ich habe am 11. Juni Abschlussprüfung und bin in einem Unternehmen beschäftigt, bei dem das Betriebsverfassungsgesetz gilt. Ich bin JAV.


    Die letzten Wochen war ich bei einem unserer Tochterunternehmen, dass sich an einem anderen Standort befindet, aber in der gleichen Stadt, in einer IT-Abteilung, die weltweit unsere Software für Abwicklung, Buchhaltung usw. betreut.


    Die Mitarbeiter in der Abteilung sind bei meiner Firma angestellt. Sie sind letzten Sommer dort hin gezogen.


    Meine Ausbilderin hat mir nun nur einen Vertrag dort angeboten, bis die eine, die gerade ein Kind bekommen hat, zurück kommt. Der Vertrag ist also befristet. Ich wäre dann bei dem Unternehmen angestellt, wo ich auch meine Ausbildung mache und nicht bei dem Tochterunternehmen.


    Ich lerne Industriekaufmann und würde gerne in einer kaufmännischen Abteilung arbeiten. Angeblich ist dort aber nirgends eine Stelle frei, aber die beiden anderen Azubis, die mit mir zusammen fertig werden, haben Stellen im kaufmännischen Bereich angeboten bekommen.


    Auf was für eine Stelle hab ich Anspruch als JAV nach der Ausbildung? Der Vertrag muss doch unbefristet sein oder?


    Meint ihr ich soll darauf eingehen und dann warten bis einen andere Stelle frei wird und mich währenddessen bei anderen Unternehmen bewerben oder soll ich einen Übernahmeantrag nach BetrVG schreiben und mich mit meinem Arbeitgeber anlegen?


    Bitte antwortet zahlreich! Danke!

  • Hallo,


    grundsätzlich hast du Anspruch auf eine unbefristete Übernahme gemäß § 78a BetrVG. Aber: Du hast keinen Anspruch darauf, wo du hinkommst!


    Das was du dort wahrnehmen sollst, ist ein Zweckvertrag. Sobald die andere Frau wieder da ist, ist dein Arbeitsverhältnis beendet. Wenn du einen befristeten Vertrag oder Ähnliches unterschreibst, erlischt dein Anspruch auf unbefristete Übernahme.


    Nach § 78a Abs. 2 BetrVG kannst du 3 Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses einen Antrag auf unbefristete Weiterbeschäftigung stellen. Ich bin mir nicht sicher, ob das Angebot von deinem Arbeitgeber auf diese befristete Stelle, der Mitteilung des AG nach Abs. 1 gleichkommt. Vielleicht kann das ein anderer beantworten.


    Werden die beiden Azubis im kaufmännischen Bereich unbefristet übernommen? Wenn ja, hast du schlechtere Abschlussnoten als die anderen beiden? (bzw. da du das Ergebnis noch nicht weißt: Denkst du, dass du nicht viel schlechter abschneiden wirst, als die anderen beiden?)

  • Die anderen werden mindestens ein halbes Jahr befristet übernommen.


    Ich habe schon jetzt die besten Noten von uns drei und werde wahrscheinlich auch die beste Abschlussnote bekommen.


    Soweit ich das im Gesetz sehe muss der Arbeitgeber 3 Monate vorher schriftlich mitteilen, dass er mich nicht übernehmen will. Dies hat er nicht getan und im Gesetz steht, dass ich diesen Antrag auch schreiben kann, wenn er es nicht tut.

  • Zitat von "speziboy"

    Soweit ich das im Gesetz sehe muss der Arbeitgeber 3 Monate vorher schriftlich mitteilen, dass er mich nicht übernehmen will. Dies hat er nicht getan und im Gesetz steht, dass ich diesen Antrag auch schreiben kann, wenn er es nicht tut.


    Ich hatte überlegt, ob dieses "Angebot" des befristeten Vertrages der Mitteilung gem. Abs. 1 nachkommt. Bin mir nicht sicher, aber ich denke wie du, nein.

  • Hallo!


    Habe das selbe Problem. Soll im Anschluss an meine Ausbildung einen Jahresvertrag bekommen. Was mir aber dazu einfällt:


    Während unserer Amtszeit haben wir ohnehin doch den Kündigungsschutz, selbst, wenn zwischenzeiltich der Jahresvertrag ausläuft. Und im Anschluss an die Amtszeit haben wir ein weiteres Jahr Kündigungsschutz.


    In meinem Fall bedeutet das, dass ich noch 1 1/2 Jahre JAV + 1 Jahr Kündigungsschutz im Anschluss hab. Und nach zwei Jahresverträgen müsste ich doch eh einen Festvertrag bekommen?? Bin ich etwa auf dem Holzweg? Nach meiner Theorie müsste das ja egal sein, ob ich nun nen Jahres- oder einen Festvertrag bekomme??


    mfg

  • Hallo,
    ja du bist auf dem Holzweg :D
    Als Mitglied der Personalvertretung genießt du zwar besonderen Schutz vor Kündigung, aber das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages ist keine Kündigung.
    Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hast, erklärst du dich ja mit der zeitlichen Begrenzung des Arbeitsverhältnisses einverstanden.
    Deswegen kann man auch nur direkt im Anschluss seiner Ausbildung, eine unbefristete Übernahme verlangen. Mit Unterzeichnung des Zeitvertrages verzichtest du automatisch auf diesen Anspruch.


    Bis dann


    Dominic

  • Hallo.


    Also du solltest mal abwägen, ob du die nächsten Paar Jahre arbeit haben willst oder auf der Straße landest aber hauptsache mal den Job gemacht hast,den du machen wolltest.


    Ich mache hier nicht den Job den ich machen will. Ich hänge hier seit 2 Jahren rum aber ich weiß, dass ich die nächsten Jahre einen sicheren Arbeitsplatz habe.


    Stimme auf gar keinen Fall einem befristeten Vertrag zu, egal ob sie dir einen anderen Job anbieten. Nimm den unbefristeten, anderswo bewerben kannst du dich immernoch, hast aber bis dato noch einen Arbeitsplatz. Du weist schließlich nicht wie lange deine Suche dauert.


    Gruß


    Serdar

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