Müssen alle Schwerbehinderten die Schwerbehindertenvertretung wollen?

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  • Hallo zusammen,
    wir haben 6 Schwerbehinderte im Unternehmen. Ein Mitarbeiter wünscht nun, dass eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wird.
    Reicht es aus, wenn nur einer der 6 dies will? Oder müssen es alle wollen oder die Mehrheit?
    Wir haben vor ca. 3 Jahren schon einmal mit den entsprechenden Kollegen gesprochen, damals wollte man nicht, dass diese Vertretung gewählt wird.
    Was tun, wenn tatsächlich nur einer von den 6 diese Vertretung wünscht.
    Ich konnte hierzu leider nichts finden und danke für Rückmeldungen.

  • Hallo Fleurop AG,
    gewählt werden eine Vertrauensperson und mindestens ein Stellvertreter, in Betrieben/Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind (§§ 177 Abs. SGB IX). Dabei kommt es nicht darauf an, wer von den Betroffenen eine solche Vertretung wünscht oder nicht. Im Laufe des Verfahrens kann es dann natürlich sein, dass keine SBV zu Stande kommt, weil zu wenig Mitarbeiter an der Versammlung zur Wahl teilnehmen oder sich niemand zur Verfügung stellt, das Amt zu übernehmen. Aber dies wäre erst der zweite Schritt. Gerne können Sie mich auch bei weiteren Fragen dazu anrufen. Beratungshotline: 0251-13501350. Mit freundlichen Grüßen Sybille Wasmund, Poko Institut OHG

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