Hallo
ein Urteil für die Mitbestimmung beim Facebook Auftritt gibt es ja schon. Nun ging ein Betriebsrat davon aus , dass selbiges auch für einen Auftritt bei Twitter zu gelten habe. In 1. Instanz wurde das verneint; das LAG hingegen teilte die Sichtweise des Klägers. Hier mehr dazu: https://www.bund-verlag.de/bet…bei-Twitter-Auftritt-mit~
Viele Grüße,
Sascha